Aufnahmekriterien und Mitgliedschaftsbestimmungen
Mit den Mitgliedschaftsbestimmungen schafft der Österreichische Dachverband für Coaching (ACC) Orientierungsrahmen, Qualitätsnachweis und Standards. Diese Mitgliedschaftsbestimmungen sollen einerseits jedem Mitglied im jeweiligen Funktionsbereich klare Auskünfte über die Voraussetzungen, Qualifikationen und formalen Bedingungen geben, andererseits aber auch europaweit überprüfbare und kompatible Kriterien und Bedingungen für das Berufsfeld "Coaching" definieren.
Neben der Anerkennung von Coaching-Ausbildungsinstituten beim Österreichischen Coaching-Dachverband zählen vor allem qualifizierte Coachs zu den Verbandsmitgliedern. Die Aufnahme für eine Einzelmitgliedschaft von Coachs erfolgt auf mehreren Ebenen:
Associate Coach
Personen mit einer Coaching-Basisausbildung bei einem der anerkannten Ausbildungsinstitute können in die Liste des ACC für Associate Coachs aufgenommen werde.
Professional Coach
Personen, mit einer Coaching-Basisausbildung bei einem der anerkannten Ausbildungsinstitute und einigen Jahren Berufserfahrung können in die Datenbank des ACC und der IOBC für Professional Coachs aufgenommen werden.
Senior Coach
Personen, die eine umfassende professionelle Coaching-Ausbildung absolviert haben und über langjährige Berufserfahrung als Coach verfügen, können in die Datenbank des ACC und der IOBC für Senior Coachs aufgenommen werden.
Lehr-Coach
Senior Coachs, die eine Qualifikation zum/zur Lehrbeauftragten an einem der anerkannten Ausbildungsinstitute erworben haben, können in die Liste der Lehr-Coachs aufgenommen werden.
HR & Business Partner
Personen, mit einer Coaching-Basisausbildung bei einem der anerkannten Ausbildungsinstitute, die in Unternehmen und Organisationen als Coaching Expert tätig sind können als HR & Business Partner in den ACC aufgenommen werden.
Science & Research Partner
Personen, die in Forschung und Lehre zum Thema Coaching tätig sind können als Science & Research Partner in den ACC aufgenommen werden.
Aufnahmekriterien für den Professional Coach
a) Vollendung des 27. Lebensjahres
b) Fachliche Qualifikation
- Abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium und zwei Jahre Berufserfahrung
- oder abgeschlossene Berufsausbildung und vier Jahre Berufserfahrung
- Abgeschlossene Coaching-Basisausbildung im Ausmaß von 190 Ausbildungs-Stunden (davon mind. 130 Stunden als zusammenhängende Ausbildungseinheiten in theoretischen und praktischen Coaching-Grundlagen)
- Mindestens 20 Stunden Supervision bei einer/einem Lehr-Coach bzw. Senior Coach des ACC oder einer/einem anerkannten ÖVS-SupervisorIn mit Coaching-Qualifikationen
- Mindestens 20 Stunden Selbsterfahrung bei einer/einem anerkannten PsychotherapeutIn, Klinischen PsychologIn bzw. Lebens- und SozialberaterIn
- Nachweis über regelmäßige Supervision nach Abschluss der Coaching-Ausbildung
- Empfehlung von mindestens einem Mitglied des ACC (entfällt, wenn der/die AntragstellerIn im Rahmen eines persönlichen Aufnamegesprächs und/oder eine ISO-Zertifizierung Coach aufweist und von einem/r ACC Lehr-Coach empfohlen wird)
- Aufnahmegespräch mit 2 Mitgliedern des ACC Präsidiums
- Schriftliches Coaching-Konzept
- 2 schriftliche Fallreflexionen
c) Vertrauenswürdigkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung hinsichtlich der Nichtzugehörigkeit zu Sekten.
d) Volle Geschäftsfähigkeit
- Schriftliche Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit / Gewerbeberechtigung oder Berufsberechtigung (z.B. Unternehmensberatung, Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie bzw. andere)
Für "QuereinsteigerInnen" (MitgliederinteressentInnen, die nicht in ACC-Ausbildungsinstituten ausgebildet wurden) gelten folgende Zusatzvoraussetzungen:
- Nachweis der Coaching-Qualifikation anhand des ACC- Ausbildungscurriculums
- Nachweis über coachingrelevante Fortbildung anhand von Zertifikaten
- Nachweis über den positiven Abschluss der ISO-Zertifizierung zum Coach oder eines persönlichen Aufnahmegesprächs mit 2 Mitgliedern des ACC-Präsidiums
weiters beizubringende Unterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schriftliche Bestätigung über die Kenntisnahme der Vereinsstatuten sowie der Mitgliedschaftsbestimmungen des ACC
Gebühren und Mitgliedsbeitrag
Die einmalige Bearbeitungsgebühr für das Aufnahmeverfahren beträgt EUR 280,-, ist im Vorhinein zu zahlen und wird nicht rückerstattet, falls keine Aufnahme in den ACC erfolgt.
Wer die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, wird vom ACC für die Dauer von drei Jahren
in die Mitgliederliste und als Professional Coach in die ACC Datenbank eingetragen. Die Einträge erfolgen nach Einzahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages in der Höhe von EUR 320,-.
Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft
Die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als Professional Coach erfolgt durch den Nachweis von 10 Fortbildungstagen innerhalb von 3 Jahren sowie 20 Stunden Supervision/Intervision innerhalb von 3 Jahren bei einer/einem Lehr-Coach bzw. Senior Coach des ACC oder einer/einem anerkannten ÖVS-SupervisorIn mit Coaching-Qualifikationen.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser Büro
Telefonservicecenter: +43 1 89 222 39
E-Mail
Formulare:
Aufnahmekriterien für Senior Coach
a) Vollendung des 30. Lebensjahres
b) Fachliche Qualifikation
- Abgeschlossenes Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium und fünf Jahre Berufserfahrung
- oder abgeschlossene Berufsausbildung und acht Jahre Berufserfahrung
- Drei Jahre nachweislich Berufserfahrung als Coach (mind. 300 Stunden)
- Abschluss einer professsionellen Coachingaus- und Weiterbildung im Ausmaß von 500 Ausbildungs-Stunden (davon mind. 190 Stunden Coaching-Grundausbildung entsprechend dem Coaching-Curriculum des ACC zuzüglich mind. 100 Stunden eines zusammenhängenden Coaching-Aufbaulehrgangs)
- Mindestens 60 Stunden Supervision bei einer/einem Lehr-Coach bzw. Senior Coach des ACC oder einer/einem anerkannten ÖVS-SupervisorIn mit Coaching-Qualifikationen
- Mindestens 50 Stunden Selbsterfahrung bei einer/einem anerkannten PsychotherapeutIn, Klinischen PsychologIn bzw. Lebens- und SozialberaterIn
- Nachweis über 20 supervidierte Coaching-Einheiten innerhalb der letzten 3 Jahre Berufserfahrung als Coach
- Empfehlung von mindestens einem Mitglied des ACC (entfällt, wenn der/die AntragstellerIn im Rahmen eines persönlichen Aufnahmegesprächs und/oder eine ISO-Zertifizierung Coach von einem ACC Lehr-Coach empfohlen wird)
- Aufnahmegespräch mit 2 Mitgliedern des ACC-Präsidiums
- Schriftliches Coaching-Konzept
- 2 schriftliche Fallreflexionen
c) Vertrauenswürdigkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung hinsichtlich der Nichtzugehörigkeit zu Sekten.
d) Volle Geschäftsfähigkeit
- Schriftliche Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit / Gewerbeberechtigung oder Berufsberechtigung (z.B. Unternehmensberatung, Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie bzw. andere)
Für "QuereinsteigerInnen" (MitgliederinteressentInnen, die nicht in ACC-Ausbildungsinstituten ausgebildet wurden) gelten folgende Zusatzvoraussetzungen:
- Nachweis der Coaching-Qualifikation anhand des ACC-Ausbildungscurriculums
- Nachweis über coachingrelevante Fortbildung anhand von Zertifikaten
- Nachweis über den positiven Abschluss einer ISO-Zertifizierung Coach oder eines persönlichen Aufnahmegesprächs mit 2 Mitgliedern des ACC-Präsidiums
weiters beizubringende Unterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schriftliche Bestätigung über die Kenntisnahme der Vereinsstatuten sowie der Mitgliedschaftsbestimmungen des ACC
Gebühren und Mitgliedsbeitrag
Die einmalige Bearbeitungsgebühr für das Aufnahmeverfahren beträgt EUR 280,-, ist im Vorhinein zu zahlen und wird nicht rückerstattet, falls keine Aufnahme in den ACC erfolgt.
Wer die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, wird vom ACC für die Dauer von drei Jahren
in die Mitgliederliste und als Senior Coach in die ACC Datenbank eingetragen. Die Einträge erfolgen nach Einzahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages in der Höhe von EUR 480,-.
Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft
Die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als Senior Coach erfolgt durch den Nachweis von
15 Fortbildungstagen innerhalb von 3 Jahren sowie 20 Stunden Supervision/Intervision innerhalb von 3 Jahren bei einer/einem Lehr-Coach oder Senior Coach des ACC oder einer/einem anerkannten ÖVS-SupervisorIn mit Coaching-Qualifikationen.
Bei Fragen wenden Sie sich an unser Büro
Telefonservicecenter +43-1-89 222 39
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Formulare:
Aufnahmekriterien für den Lehr-Coach
a) Vollendung des 35. Lebensjahres
b) Fachliche Qualifikation
- Erfüllt durch Aufnahmekriterien für Senior Coach und
die entsprechende Eintragung in die ACC Datenbank - Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung als Coach
- Nachweis über didaktische und pädagogische Qualifikation
- Nachweis über die eigenständige Durchführung von mindestens sechs Schulungstagen in mindestens zwei Coaching-Lehrgängen an einem vom ACC anerkannten Ausbildungsinstitut oder an einem akkreditierten Inhouse-Lehrgang
- Nachweis über coachingrelevante Fortbildung im Ausmaß von 20 Tagen (nach Beendigung der eigenen Coachingausbildung)
- Nachweis über kontinuierliche Eigensupervision oder Intervision
c) Vertrauenswürdigkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung hinsichtlich der Nichtzugehörigkeit zu Sekten.
d) Volle Geschäftsfähigkeit
- Schriftliche Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit / Gewerbeberechtigung oder Berufsberechtigung (z.B. Unternehmensberatung, Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie bzw. andere)
weiters beizubringende Unterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schriftliche Bestätigung über die Kenntisnahme der Vereinsstatuten sowie der Bestimmungen zur Mitgliedschaft im ACC
Gebühren und Mitgliedsbeitrag
Die einmalige Bearbeitungsgebühr für das Aufnahmeverfahren beträgt EUR 280,-, ist im Vorhinein zu zahlen und wird nicht rückerstattet, falls keine Aufnahme in den ACC erfolgt.
Wer die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, wird vom ACC für die Dauer von drei Jahren
in die Mitgliederliste und als Senior Coach in die ACC Datenbank eingetragen. Die Einträge erfolgen nach Einzahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages in der Höhe von EUR 480,-.
Das Upgrade als eingetragene/r Senior Coach zum/zur Lehr-Coach ist kostenlos (inkludiert ist die zusätzliche Aufnahme in die Liste der Lehr-Coachs des ACC).
Qualitätssicherung und Kontrolle der Standards
Die jeweilige Lehrgangsleitung des ACC Ausbildungsinstitutes ist verantwortlich für den Nachweis folgender Qualitätskriterien:
- Der/die Lehr-Coach wird für die Dauer von 3 Jahren akkreditiert. Eine Verlängerung
ist nach den u.a. Kriterien für die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft möglich. - Überprüfung, ob die Supervision bzw. Intervision und die Fortbildungen den Qualitätskriterien des ACC entsprechen.
- Führung einer Lehr-Coach-Liste, in der die Qualifikationen dokumentiert sind und
die durch autorisierte VertreterInnen des Fachausschusses "Evaluation und Qualitätssicherung" des ACC eingesehen werden kann.
Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als Lehr-Coach:
Diese erfolgt durch den Nachweis von 20 Fortbildungstagen innerhalb von 3 Jahren, 20 Stunden Supervision/Intervision innerhalb von 3 Jahren bei einer/einem Lehr-Coach bzw. Senior Coach des ACC oder einer/einem anerkannten ÖVS-SupervisorIn mit Coaching-Qualifikationen sowie dem Nachweis über die erfolgte Durchführung mindestens eines Lehrgangs im angegebenen Zeitraum nach den
ACC-Qualitätskriterien.
Für Verbandsmitgliedschaft als Senior Coach und Eintragung in die Kategorie Lehr-Coach (Instructor Coach) des Österreichischen Dachverbands für Coaching finden Sie
die Mitgliedschaftsbestimmungen in den u.a. Formularen.
Bei Fragen wenden Sie sich an unswr Büro
Telefonservicecenter +43-1-89 222 39
E-Mail
Formulare:
- Mitgliedschaftsbestimmungen zur Eintragung als Senior Coach (pdf)
- Mitgliedschaftsbestimmungen zur Eintragung als Lehr-Coach (pdf)
Aufnahmekriterien für Coaching-Ausbildungsinstitute
Die Anforderungen für Ausbildungsinstitute zur Aufnahme in die Liste der anerkannten Coaching-Bildungseinrichtungen des ACC werden vom Vorstand und dem wissenschaftlichen Beirat vor der Aufnahme geprüft und regelmäßig evaluiert.
Die Ausbildungseinrichtungen ihrerseits haben sich zu der Gewährleistung von Qualitätsstandards in methodischen, theoretischen und praktischen Belangen verpflichtet.
Bei Vorliegen eines Antrages einer Bildungseinrichtung zur Aufnahme in die Liste des ACC sind die nachstehenden Mindestanforderungen von der Bildungseinrichtung nachzuweisen.
Kontinuität
Das Ausbildungsinstitut muss mindestens seit fünf Jahren nachweislich Coachingausbildungen am Markt durchführen, ein allgemein veröffentlichtes Seminarprogramm und einen/mehrere firmeneigene(n) Seminarraum/-räume vorweisen, und wirtschaftliche Kontinuität gewährleisten.
Personal
Mindestens fünf Personen müssen im Organisations- und Schulungsbereich tätig sein.
Fortbildung des pädagogischen Personals
Ein berufliches Fortbildungskonzept für MitarbeiterInnen - insbesondere für jene im Lehrbetrieb - muss vorliegen und auch umgesetzt werden. Das Fortbildungskonzept ist in einer Betriebsvereinbarung, nach §94 Abs. 3 Arbeitsverfassungsgesetz, verankert.
Wurde das Ausbildungsinstitut nach der ISO-Norm oder Ö-CERT zertifiziert, gilt diese Voraussetzung ebenfalls als erfüllt.
Qualifikation der pädagogischen LeiterInnen
Für jede Ausbildung muss ein/e entsprechend ausgebildete/r LeiterIn ausgewiesen werden, welche/r in einem entgeltlichen Rechtsverhältnis zum Ausbildungsinstitut steht und als Senior Coach und Lehr-Coach die Aufnahmekriterien des ACC erfüllt hat und Mitglied im ACC ist.
Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen
Die Ausbildungseinrichtung muss nachweisen, dass seit den letzten drei Jahren keine arbeits- und dienstrechtlichen Verstöße vorliegen.
Evaluierung
Die Ausbildungseinrichtung verwendet ein Evaluierungssystem, um die Qualität der Bildungsmaßnahmen und TrainerInnen des pädagogischen Personals laufend zu erheben.
Aufnahmeverfahren
Der Vorstand behält sich die Aufnahme eines Institutes auch bei Nichterfüllung eines Kriteriums des Kriterienkataloges vor, wenn seitens des Institutes eine der Erfüllung des Kriteriums gleichartige Qualität nachgewiesen werden kann. Das Präsidium behält sich weiters das Recht vor, im Zuge des Aufnahmeverfahrens - genauso wie nach erfolgter Aufnahme im Sinne der Qualitätssicherung - Visitationen im Rahmen eines Coaching-Lehrgangs des antragstellenden Instituts vorzunehmen.
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