Aufnahmekriterien für Lehr-Coachs
a) Vollendung des 35. Lebensjahres
b) Fachliche Qualifikation
- Erfüllt durch Aufnahmekriterien für Senior Coach und
die entsprechende Eintragung in die ACC Datenbank - Nachweis von mindestens fünf Jahren Berufserfahrung als Coach
- Nachweis über didaktische und pädagogische Qualifikation
- Nachweis über die eigenständige Durchführung von mindestens sechs Schulungstagen in mindestens zwei Coaching-Lehrgängen an einem vom ACC anerkannten Ausbildungsinstitut oder an einem akkreditierten Inhouse-Lehrgang
- Nachweis über coachingrelevante Fortbildung im Ausmaß von 20 Tagen (nach Beendigung der eigenen Coachingausbildung)
- Nachweis über kontinuierliche Eigensupervision oder Intervision
c) Vertrauenswürdigkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung hinsichtlich der Nichtzugehörigkeit zu Sekten.
d) Volle Geschäftsfähigkeit
- Schriftliche Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit / Gewerbeberechtigung oder Berufsberechtigung (z.B. Unternehmensberatung, Lebens- und Sozialberatung, Psychotherapie bzw. andere)
weiters beizubringende Unterlagen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schriftliche Bestätigung über die Kenntisnahme der Vereinsstatuten sowie der Bestimmungen zur Mitgliedschaft im ACC
Gebühren und Mitgliedsbeitrag
Die einmalige Bearbeitungsgebühr für das Aufnahmeverfahren beträgt EUR
200,-, ist im Vorhinein zu zahlen und wird nicht rückerstattet, falls keine
Aufnahme in den ACC erfolgt.
Wer die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, wird vom ACC für die Dauer von drei
Jahren
in die Mitgliederliste und als Senior Coach in die ACC Datenbank
eingetragen. Die Einträge erfolgen nach Einzahlung des jährlichen
Mitgliedsbeitrages in der Höhe von EUR 360,-.
Das Upgrade als eingetragene/r Senior Coach zum/zur Lehr-Coach ist kostenlos (inkludiert ist die zusätzliche Aufnahme in die Liste der Lehr-Coachs des ACC).
Qualitätssicherung und Kontrolle der Standards
Die jeweilige Lehrgangsleitung des ACC Ausbildungsinstitutes ist verantwortlich für den Nachweis folgender Qualitätskriterien:
- Der/die Lehr-Coach wird für die Dauer von 3 Jahren akkreditiert. Eine
Verlängerung
ist nach den u.a. Kriterien für die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft möglich. - Überprüfung, ob die Supervision bzw. Intervision und die Fortbildungen den Qualitätskriterien des ACC entsprechen.
- Führung einer Lehr-Coach-Liste, in der die Qualifikationen dokumentiert
sind und
die durch autorisierte VertreterInnen des Fachausschusses "Evaluation und Qualitätssicherung" des ACC eingesehen werden kann.
Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als Lehr-Coach:
Diese erfolgt durch den Nachweis von 20 Fortbildungstagen
innerhalb von 3 Jahren, 20 Stunden Supervision/Intervision innerhalb von
3 Jahren bei einer/einem Lehr-Coach bzw. Senior Coach des ACC
oder einer/einem anerkannten ÖVS-SupervisorIn mit
Coaching-Qualifikationen sowie dem Nachweis über die erfolgte Durchführung
mindestens eines Lehrgangs im angegebenen Zeitraum nach den
ACC-Qualitätskriterien.
Für Verbandsmitgliedschaft als Senior Coach und Eintragung in die
Kategorie Lehr-Coach (Instructor Coach) des Österreichischen
Dachverbands für Coaching finden Sie
die Mitgliedschaftsbestimmungen in den u.a. Formularen.
Bei Fragen wenden Sie sich an Susanne
Schwarzer
Telefon +43-1-89 222 39
E-Mail: info@coachingdachverband.at
Formulare:
Mitgliedschaftsbestimmungen zur Eintragung als Senior Coach (pdf)
Mitgliedschaftsbestimmungen zur Eintragung als Lehr-Coach (pdf)